Unsere Arbeitsweise

Spielende Kinder sind lebendig gewordene Freuden (Friedrich Hebbel)

 

Familienpsychologische Gutachten

Aus unserer wissenschaftlichen und langjährigen praktischen Tätigkeit wissen wir um die Probleme, die mit einer Trennung und Scheidung einhergehen und welche Konsequenzen diese für Eltern und Kinder haben können.

Im Vordergrund steht bei unserer Begutachtung in Familienangelegenheiten stets das Kind mit seinen spezifischen Bedürfnissen und Interessen. Die psychologischen Verfahren, die diagnostisch zur Anwendung gelangen, sind auf den jeweiligen Fall bezogen, wissenschaftlich abgesichert, entstammen der Bindungsforschung, der Entwicklungspsychologie und der Kinderspieltherapie. Wir arbeiten lösungsorientiert, das heißt, Ziel der Arbeit mit den Eltern ist es, nach konstruktiven Konfliktlösungen zu suchen, wobei wir stets die Elternverantwortung hervorheben. Die Wahrung der Kindeswohlinteressen erscheint uns nur möglich, wenn auch das Familienwohl des gesamtfamiliären Systems betont wird. Die Methoden der Elternarbeit entspringen ebenfalls der generationsübergreifenden Bindungsforschung, sowie der systemischen Familientherapie.

Bei der Begutachtung werden mit den Familien mehrere Termine vereinbart, die sowohl in unseren Praxisräumen in Regensburg und München, als auch in den Familien stattfinden.

Wir erstellen Gutachten nur im Auftrag der Gerichte, keine Parteiengutachten.

Neben der Gutachtenerstellung steht unser Team Richter/innen, Rechtsanwälten/innen und Mitarbeitern/innen der Jugendämter für Anfragen und Beratung gern zur Verfügung.

Wie ein Gutachten in Familienangelegenheiten entsteht

Nachdem wir den Auftrag durch ein Familiengericht erhalten haben, wird dies zunächst dem Gericht bestätigt und angegeben in welchem Zeitraum mit der Fertigstellung des Gutachtens zu rechnen ist. Mit selben Datum werden die Parteien angeschrieben und gebeten, sich bei uns zu melden.

In der Folge werden dann zunächst Einzelgespräche mit den Erwachsenen, in der Regel Vater und Mutter, bei uns in der Praxis geführt und dabei weiteres Vorgehen besprochen, z.B. wann und wo die Kinder exploriert werden können. Es erfolgen dann Einzelgespräche mit den Kindern und auch Eltern-Kind-Interaktionsbeobachtungen in Alltags- und Spielsituationen. Gespräche mit weiteren Beteiligten (z.B. Großeltern, Stiefeltern, neue Partner und Stiefgeschwister, manchmal auch Lehrern oder Kindergärtnerinnen) ergänzen die Datenerhebung. Testverfahren und Fragebögen, die zum Einsatz kommen, sind wissenschaftlich abgesichert. Wenn beide Eltern dazu bereit sind, findet ein gemeinsames Elterngespräch statt, bei dem den Eltern die Situation ihres Kindes oder ihrer Kinder aus Sachverständigensicht geschildert wird und den Eltern nochmals die Möglichkeit gegeben wird, eigenständig eine Lösung zu finden (lösungsorientiertes Vorgehen). Gelingt dies den Eltern, so wird dieser gemeinsame Elternvorschlag schriftlich durch die/den Sachverständige/n an das Gericht weitergeleitet. Gelingt es nicht, so formuliert die/der Sachverständige einen Vorschlag für das Familiengericht aus und beschreibt im Gutachten alle Daten und Erkenntnisse, auf die sich der gutachterliche Vorschlag stützt (entscheidungsorientiertes Vorgehen). Das Gutachten soll für alle Beteiligten lesbar und nachvollziehbar sein und enthält deshalb auch stets einige theoretische Ausführungen und Erklärungen. Das schriftliche Gutachten geht an den Auftraggeber, der es dann an die Beteiligten zur Stellungnahme herausgibt. In der Regel ergeht dann ein Beschluss durch das Familiengericht.

Aussagepsychologische Begutachtung

Aussagepsychologische Gutachten werden von Amtsgerichten, Landgerichten oder Staatsanwaltschaften in Auftrag geben. Dies erfolgt meist in Fällen, in denen der Vorwurf eines sexuellen Missbrauchs von Kindern, aber auch von sexuellen oder gewalttätigen Übergriffen auf Erwachsene im Raum steht.  Oftmals werden Sachverständige schon bei den ersten Befragungen der Zeugen durch die Polizei oder das Gericht mit herangezogen. Ziel der Begutachtung ist es, durch Analysen der Aussagen zu einem wissenschaftlich fundierten Ergebnis zu gelangen, das Rückschlüsse darauf zulässt, ob eine Aussage auf realen Erlebnissen beruht oder nicht.

In der Regel umfasst eine Begutachtung eine zweimalige Befragung des Zeugen durch die/den Sachverständige/n und es kommen eine Reihe von altersangemessenen psychologischen Testverfahren zur Anwendung. Die Befragungen finden entweder in der Praxis, bei Hausbesuchen oder an neutralen Orten statt. Bei kindlichen Zeugen werden bei Betreuungspersonen, meist bei den Eltern, Informationen zur Entwicklung eingeholt, da diese Hinweise auf die Aussagefähigkeit geben können. Erwachsene Zeugen werden hierzu selbst befragt. Die Aussagen zu dem in Frage stehenden Sachverhalt werden durch Audio- oder Videoaufnahmen dokumentiert.

Im Rahmen eines Strafverfahrens können die Befragungen von betroffenen Zeugen oder Zeuginnen eine belastende Situation darstellen, da möglichst genaue und detaillierte Aussagen zu einem in Frage stehenden Sachverhalt eingeholt und Erinnerungen aktiviert werden müssen. Aber auch Falschbeschuldigungen erfolgen oft vor dem Hintergrund einer persönlichen Notlage oder eines belastenden Konflikts. Eine Begutachtung muss daher vorsichtig und einfühlsam geschehen. Wir bemühen uns stets um eine stressarme Gesprächsatmosphäre, die es einem Zeugen ermöglicht, sich zu öffnen und sich auf die Befragung einzulassen.  Die Faktoren Zeit, Geduld und die Berücksichtigung der psychischen Befindlichkeit, sowie der individuellen Fähigkeiten eines Zeugen spielen dabei eine große Rolle.

Unsere Methoden entstammen der allgemeinen Psychologie (Wahrnehmung, Sprache, Denken, Lernen und Gedächtnis), sowie der Aussagepsychologie. Die Auswertung der erhobenen Daten erfolgt anhand der kriterienorientierten Inhaltsanalyse.  Bei der Beurteilung der Aussagefähigkeit eines Zeugen kommen zudem Erkenntnisse aus der Entwicklungspsychologie, sowie ggf. der klinischen Psychologie bzw. Psychopathologie zum Tragen. Die Erhebung und die Auswertung der Daten erfolgt hypothesengeleitet.

 

Aussagepsychologische Gutachten werden von Frau Ammer, Frau Günther-von Jan und Frau Wiek erstellt, familienpsychologische Gutachten durch  Frau Ammer, Frau Dr. August-Frenzel, Frau Dittrich, Frau Frenzel, Frau Günther-von Jan, Frau Hausbeck, Herrn Prof. Dr. Kindler, Frau Schena und Frau Dr. Seiser bearbeitet.