Qualitätssicherung

Die in der PGB tätigen GutachterInnen haben ein mit Diplom oder Master of Science abgeschlossenes Psychologiestudium und/oder eine Aprobation für Erwachsenen- oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie abolviert.

Wer den Zusatztitel öffentlich bestellte/r und vereidigte/r Sachverständige/r für Forensische Psychologie trägt und/oder als Fachpsychologe für Rechtspsychologie bzw. als forensischer Sachverständiger nach § 1 PsychTG zertifiziert ist, hat sich zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet. Nachgewiesen werden muss diese im 5-Jahres-Turnus durch Teilnahme an Supervisions- und/oder Intervisionssitzungen, Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen und Fachtagungen, sowie durch Studium und/oder Veröffentlichung von Fachliteratur.

Aktuell gibt es folgende Fachqualifikationen für die praktische Sachverständigentätigkeit:

In Bayern noch den ö.b.u.v. Sachverständigen für Forensische Psychologie – leider wurde diese Einrichtung zum 31.12.2007 durch die Änderung des Bayerischen Sachverständigengesetzes aufgehoben, stattgefundene Beeidigungen bestehen aber weiter.

Bundesweit die Zertifizierung zum Fachpsychologen für Rechtspsychologie (was in der Regel eine berufsbegleitende Weiterbildung über 3-5 Jahre und eine Abschlussprüfung umfasst).

Durch die Psychotherapeutenkammern der Länder geregelte Weiterbildungen und Zulassungen von approbierten Psychotherapeut/innen mit Zusatzausbildung.

Master of Science in Rechtspsychologie

Das PGB-Team hat sich intern zur Weiterbildung und Intervision verpflichtet; es werden regelmäßig Weiterbildungsveranstaltungen in unserer Praxis durchgeführt. Darüber hinaus werden externe  Weiterbildungsangebote, z. B. der Deutschen Psychologen Akademie und des Kompetenzzentrums Recht-Psychologie-Medizin wahrgenommen, sowie Kongresse und Tagungen, z.B. der Tag der Rechtspsychologie, der Deutsche Familiengerichtstag, des Arbeitskreises Psychologie im Strafverfahren, der Ostbayerischer Sachverständigentag u.v.m. wahrgenommen.